„Es ist ein starkes Stück, dass die Kommissionspräsidentin nun offiziell rechtswidrig dem EU-Parlament Informationen vorenthalten hat. Wenn das Schule macht, haben die Abgeordneten keine Möglichkeit mehr, ihre Kontrollfunktion gegenüber der EU-Kommission wahrzunehmen. Jeder Abgeordnete, der seinen Job ernst nimmt, darf sich sowas nicht bieten lassen und sollte – egal wie er zu Frau von der Leyen steht – ihre Wahl bis zur Veröffentlichung der vorenthaltenen Dokumente verweigern“, erläutert Thomas Geisel, einer der sechs BSW-Abgeordneten.
Geisel ergänzt: „Es hat etwas Kafka-eskes, wenn von der Leyen in ihrer Rede mehrfach Rechtsstaatlichkeit betont und hochhält, aber nur einen Tag zuvor ein Gericht ihr eindeutig ein nicht rechtskonformes Verhalten attestiert. Dass sie mit keinem Wort in ihrer Rede darauf eingeht, spricht für sich. Offenbar will Frau von der Leyen die Angelegenheit weiter totschweigen und aussitzen. Kein überzeugender Start für eine neue Legislatur und für das BSW die Bestätigung, dass wir Frau von der Leyen ganz sicher nicht wählen werden.“
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) drängt auf eine Verschiebung der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die zweite Amtszeit von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Grund ist ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts, das feststellt, dass die Europäische Kommission das Parlament unter Verstoß gegen EU-Recht im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffverträgen unzureichend informiert hat. Die BSW-Delegation im Europäischen Parlament betonte in einem Schreiben an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vom Mittwochabend (17.7.2024), dass durch die „rechtswidrige Vorenthaltung relevanter Informationen“ die Arbeit des Europäischen Parlaments erheblich beeinträchtigt wurde. Die BSW-Abgeordneten forderten, die Wahl der Kommissionspräsidentin so lange zu verschieben, bis die zurückgehaltenen Dokumente und Informationen offengelegt sind.