„Das Urteil ist eine heftige Ohrfeige für die Selbstherrlichkeit der EU-Kommissionspräsidentin. Das Gericht bestätigt einen klaren Rechtsbruch durch Frau von der Leyen.
Das Urteil sollte aber auch das Europäische Parlament beschämen. Zuvor hatte bereits ein EU-Gericht die Geheimhaltung verschiedener Dokumente als EU-rechtswidrig eingestuft.
Frau von der Leyen hat diese bis heute nicht geliefert und aus dem Europäischen Parlament gab es dazu leider keinerlei relevanten Druck. Das BSW hatte im letzten Sommer die Initiative ergriffen und die anderen Abgeordneten aufgefordert, wenigstens eine Verschiebung der Bestätigung von Frau von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin zu bewirken. Dem ist das Parlament nicht gefolgt.
Nun besteht das Risiko, dass die Kommission behauptet, die SMS seien gelöscht worden oder weitere Rechtsmittel einlegt.
Im Europawahlkampf verkündete Frau von der Leyen noch, sie wolle die Rüstungsbeschaffung zukünftig nach dem Vorbild der Impfstoffbeschaffung organisieren. Das muss als Drohung verstanden werden.
Frau von der Leyen führt sich in Brüssel zuweilen wie Ludwig XIV. auf. Sie missachtet das Parlament. Die frühere EU-Ombudsfrau O’Reilly verglich sie gar mit der „Patin“. Frau von der Leyen sollte endlich Demut zeigen und alle Dokumente auf den Tisch legen. Wer sich so sträubt, hat etwas zu verbergen.
Die Vernichtung von exekutiver Kommunikation muss endlich mit empfindlichen Strafen gesetzlich sanktioniert werden, in Deutschland ebenso wie auf europäischer Ebene!“