EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie: Entscheidend bleibt, was in den Mitgliedsstaaten passiert

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die EU-Mindestlohnrichtlinie als überwiegend EU-rechtskonform bestätigt, dabei allerdings zwei Bestimmungen für nichtig erklärt, unter anderem zur Festlegung der Berechnungsgrundlage.

Prof. Dr. Jan-Peter Warnke (BSW), Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, erklärt dazu:

„Grundsätzlich begrüße ich die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die EU-Mindestlohnrichtlinie überwiegend bestätigt. Wir halten es für ein wichtiges Signal, dass es auf europäischer Ebene ein Instrument gibt, um die Tarifbindung zu stärken. Entscheidend ist und bleibt aber, was in den Mitgliedsstaaten passiert und dass sich dort für bessere Löhne eingesetzt wird.“

Der Sprecher der Delegation des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Europäischen Parlament, MdEP Fabio De Masi, erklärt dazu:

„Dass die Mindestlohnrichtlinie nicht in ihrer Gesamtheit fällt, ist zu begrüßen. Allerdings kann und muss Deutschland deutlich mehr tun, um Lohndumping zu verhindern. Die Reallöhne in Deutschland stagnieren seit 2019 und die schwache Tarifbindung sorgt für eine Schwächung der Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer.

Die Tarifabdeckung in Deutschland ist dabei seit zwei Jahrzehnten rückläufig, gegen den europäischen Trend. Hier ist die Bundesregierung gefordert, jetzt gegenzusteuern und die Tarifabdeckung wieder zu erhöhen. Dazu zählt etwa die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sowie ein Bundestariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge und staatliche Fördergelder sollten an Tariftreue gekoppelt werden“

Brüssel
den 11.11.2025