Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat gestern ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach die EU-Mindestlohnrichtlinie rechtswidrig sei und zu weit in die nationalen Kompetenzen eingreife.
Dazu sagt Prof. Dr. Jan-Peter Warnke, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten:
„Das Gutachten sieht die Kompetenzen im Bereich Mindestlohn nicht bei der EU, sondern bei den Mitgliedsstaaten. Es beruft sich indirekt auf das Subsidiaritätsprinzip. Damit ist klar, dass die Frage der Höhe des Mindestlohns in Deutschland sich bei den Bundestagswahlen im Februar entscheidet. Wir als BSW fordern einen Mindestlohn von 15 Euro und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung.“
Fabio De Masi, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, ergänzt:
„Vor ein paar Monaten noch zirkulierte in Brüssel der Draghi-Report. Wettbewerbsfähigkeit sollte über öffentliche Investitionen hergestellt werden, Lohndrücken wurde explizit ausgeschlossen. Nun öffnet das Rechtsgutachten die Tür für Lohnkonkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten.
Es ist eine fatale Architektur des Europarechts, dass mit der Begründung der unternehmerischen Freiheiten häufig nationale Schutzrechte ausgehebelt werden. Hier wird nun aber ausgerechnet bei der Schaffung eines gemeinsamen Standards für Lohnuntergrenzen, die sich an nationalen Durchschnittslöhnen orientieren, sowie bei Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung auf nationale Souveränität gepocht. Das Europäische Parlament muss nun Druck aufbauen, damit es im Europäischen Rat eine Einigung gibt, die rechtssicher ist und Lohndumping unterbindet!“
Hintergrund: https://www.deutschlandfunk.de/eu-mindestlohnrichtlinie-ist-rechtswidrig-100.html