Chatkontrolle 1.0 – Rückkehr eines Gesetzes-Zombies!

Der Europaabgeordnete und Co-Vorsitzende des BSW, Fabio De Masi, erklärt im Vorfeld der heutigen Abstimmung über eine erneute Ausnahme-Regelung zur freiwilligen, anlasslosen Massenüberwachung der privaten Kommunikation von rund 450 Millionen EU-Bürgern durch Tech-Konzerne („Chatkontrolle 1.0“):

„Die heutige Abstimmung über die Chatkontrolle 1.0 wird das Vertrauen in die Demokratie weiter schwächen. Die Bürger haben zu Recht den Eindruck, dass so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis passt. Die Chatkontrolle ist ein Trojanisches Pferd, um eine anlasslose Massenüberwachung von Hunderten Millionen EU-Bürgern durchzusetzen, und leistet keinen wirksamen Beitrag zur gezielten Bekämpfung von Kindesmissbrauch.“

De Masi weiter:

„Die vorübergehende Ausnahmeregelung von der E-Privacy-Richtlinie, die das anlasslose Scannen der privaten Kommunikation von EU-Bürgern ermöglicht hat – auch als „Chat-Kontrolle 1.0” bekannt –, ist ausgelaufen. Das Europäische Parlament hat sie nicht verlängert. Diese Entscheidung soll nun durch erneutes Abstimmen und massiven Druck auf die Abgeordneten ausgehebelt werden.

Die Chat-Kontrolle 1.0 ist nachweislich nicht erforderlich. So erhielt die Polizei auch nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelung im April weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen zudem ohnehin weiter und berufen sich dabei auf andere Rechtsgrundlagen.

Grundsätzlich gilt: Die Strafverfolgung wird durch die untauglichen Algorithmen von Datenmüll eher lahmgelegt. Ein Großteil der Straftaten ereignet sich im Dark Web bzw. im analogen Raum, da Straftäter die Möglichkeiten des Scannens privater Kommunikation kennen. Es fehlt nicht an Verdachtsmomenten und Hinweisen, sondern an effektiver Strafverfolgung.

Schließlich öffnet man auch nicht jeden Brief, um Straftäter zu identifizieren. Bereits heute kann bei konkreten Verdachtsmomenten und richterlicher Kontrolle die private Kommunikation ausgeforscht werden – dazu braucht es keine anlasslose Massenüberwachung.

Die schärfere Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die unbedingt erforderlich ist, dient nur als Vorwand. So weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre werden stets mit Zielen begründet, denen niemand widersprechen kann. Doch es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass EU-Staaten unter dem Banner der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs eine Internet-Stasi 2.0 etablieren wollen, um den gläsernen Bürger zu schaffen.“

De Masi abschließend:
„Die Chatkontrolle 1.0 war lediglich eine temporäre Maßnahme. Sie erlaubte den Tech-Konzernen, freiwillig und ohne Anlass Chats zu scannen. Es ist jedoch nicht gelungen, eine vernünftige und dauerhafte Rechtsgrundlage zu schaffen. Sollte die heutige Abstimmung, die bereits verfahrensrechtlich umstritten ist, zu einer Mehrheit für eine erneute Chatkontrolle 1.0 führen, sind Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof vorprogrammiert. Das BSW lehnt die Chatkontrolle geschlossen ab.“

Straßburg
den 09.07.2026